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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für alle Leistungen der GoStrong GmbH – von Personal Training über Coaching und Membership bis zur GoStrong App & Academy.

1. Geltungsbereich

Mit dem Abschluss eines Vertrags oder der Nutzung von Leistungen der GoStrong GmbH akzeptieren Kundin und Kunde die AGB der GoStrong GmbH.

Die AGB gelten für die jeweils vereinbarten Leistungen, insbesondere Personal Training, Coaching, Membership, Training an den GoStrong Standorten sowie die Nutzung der GoStrong App & Academy.

2. Mitgliedschaft und Nutzung

Die Mitgliedschaft sowie gebuchte Leistungen und persönliche Zugänge zur GoStrong App & Academy sind persönlich und nicht übertragbar.

Zutrittscodes, App-Zugänge und andere persönliche Zugangsberechtigungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Angebot und Preise

Leistungen und Preise richten sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.

Je nach Ziel, Ausgangslage und Betreuungsform können unterschiedliche Leistungen vereinbart werden. Dazu gehören insbesondere Personal Training, Coaching, Membership, selbstständiges Training sowie digitale Leistungen über die GoStrong App & Academy.

Änderungen an Angeboten und Preisen sind für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit möglich. Für bestehende Verträge gelten die vereinbarten Konditionen.

4. Zahlung

Die vereinbarten Beiträge sind gemäss Vertrag bzw. vereinbartem Zahlungsplan fällig.

Die Zahlung kann je nach Vereinbarung bar, per Banküberweisung, Kreditkarte oder über die in der GoStrong App angebotenen Zahlungsmöglichkeiten erfolgen.

Bei wiederkehrenden Zahlungen erfolgt die Belastung gemäss dem vereinbarten Zahlungsintervall.

Bei Zahlungsverzug kann GoStrong nach erfolgloser Mahnung die Nutzung von Leistungen, Standorten oder digitalen Zugängen bis zur Begleichung der offenen Beträge einschränken.

5. Laufzeit und Kündigung

Die Mindestvertragsdauer richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.

Wurde eine feste Laufzeit von mehreren Monaten vereinbart, ist diese grundsätzlich verbindlich und während der vereinbarten Mindestlaufzeit ordentlich nicht kündbar.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag, sofern nichts anderes vereinbart wurde, automatisch jeweils um einen weiteren Monat.

Eine Kündigung ist danach jeweils auf Ende des Folgemonats möglich. Sie muss spätestens bis zum 15. des laufenden Monats bei GoStrong eingehen.

Beispiel: Eine Kündigung, die spätestens am 15. März eingeht, beendet den Vertrag per 30. April.

Die Kündigung hat in Textform, beispielsweise per E-Mail, zu erfolgen.

6. Betriebszeiten

Die GoStrong Standorte können während der jeweils kommunizierten Betriebs- und Zugangszeiten genutzt werden, sofern die Standortnutzung Bestandteil des gebuchten Angebots ist.

An Feiertagen sowie aufgrund von Umbauten, Wartungsarbeiten, Schulungen oder anderen betrieblichen Gründen können Standorte vorübergehend geschlossen oder die Betriebszeiten angepasst werden.

Kurzfristige betriebliche Einschränkungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückvergütung, sofern die vereinbarte Gesamtleistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

7. Nutzung, Termine und Pausen (Holds)

7.1 Personal-Training-Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann der Termin verrechnet werden.

7.2 Die Nichtnutzung vereinbarter Leistungen durch Kundin oder Kunde berechtigt grundsätzlich nicht zu einer Rückerstattung.

7.3 Bei triftigem Grund, insbesondere Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, medizinisch notwendiger Pause oder längerem Auslandaufenthalt, kann ein Hold beantragt werden.

GoStrong kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. Ein Hold ist grundsätzlich im Voraus zu beantragen. Bei unvorhersehbarer Krankheit oder Unfall ist eine nachträgliche Meldung innerhalb angemessener Frist möglich.

Während des genehmigten Holds ruhen die betroffenen Leistungen. Die vereinbarte Vertrags- bzw. Mindestlaufzeit verlängert sich entsprechend um die Dauer des Holds.

8. Haftung und Gesundheit

8.1 Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, GoStrong über gesundheitliche Einschränkungen, Beschwerden oder Verletzungen zu informieren, soweit diese für Training oder Betreuung relevant sind.

8.2 Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheit über die Trainingstauglichkeit wird empfohlen, vor Trainingsbeginn eine entsprechende medizinische Abklärung vorzunehmen.

8.3 Training, Coaching, Ernährungsberatung, Hormoncoaching sowie Inhalte der GoStrong App & Academy ersetzen keine notwendige ärztliche Diagnose oder medizinische Behandlung.

8.4 Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch von Geräten oder Einrichtungen verursacht werden, können der verursachenden Person in Rechnung gestellt werden.

8.5 Für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände übernimmt GoStrong im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung.

8.6 Im Übrigen richtet sich die Haftung der GoStrong GmbH nach den zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts.

9. Foto- und Videoaufnahmen

Bei Trainings, Veranstaltungen oder anderen GoStrong-Aktivitäten können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.

Aufnahmen, auf denen Kundinnen oder Kunden erkennbar sind und die für Website, Social Media, Werbung oder andere externe Kommunikationszwecke verwendet werden sollen, werden nur mit entsprechender Einwilligung verwendet.

Wer keine entsprechenden Aufnahmen wünscht, kann dies jederzeit dem GoStrong-Team mitteilen.

10. Verstösse und Hausverbot

Bei groben oder wiederholten Verstössen gegen diese AGB, die Hausordnung oder berechtigte Anweisungen des GoStrong-Teams kann der Zugang zu den GoStrong Standorten oder Leistungen eingeschränkt oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

11. Datenschutz und Drittanbieter

Personendaten werden im Rahmen der Vertragsbeziehung und der Erbringung der vereinbarten Leistungen bearbeitet.

Je nach Angebot können dazu insbesondere Kontakt-, Vertrags-, Trainings-, Zahlungs- und gesundheitsbezogene Daten gehören.

GoStrong nutzt für einzelne Leistungen Drittanbieter, insbesondere für Website, App, Kommunikation, Zahlungsabwicklung und digitale Coaching-Funktionen.

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der GoStrong GmbH und den anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

12. Vertragsannahme und Einvernehmlichkeit

Die Kundin bzw. der Kunde bestätigt, ausreichend Gelegenheit gehabt zu haben, den Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen und zu verstehen.

Mit Vertragsabschluss werden insbesondere die vereinbarten Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen, Mindestlaufzeit und Kündigungsbedingungen akzeptiert.

Der Vertragsabschluss erfolgt freiwillig und im gegenseitigen Einverständnis.

13. GoStrong App & Academy

Je nach gebuchtem Angebot erhalten Kundinnen und Kunden Zugang zur GoStrong App & Academy sowie zu darin enthaltenen Trainingsplänen, Programmen, Übungen, Videos, Tracking-Funktionen, Kursen und weiteren digitalen Inhalten.

Der konkrete Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

Die App & Academy unterstützen die persönliche Betreuung und das zunehmend selbstständige Training. Sie ersetzen keine notwendige persönliche oder medizinische Betreuung.

Trainingspläne, Programme, Videos, Kurse, Texte, PDFs, E-Books und weitere von GoStrong bereitgestellte Inhalte sind ausschliesslich für die persönliche Nutzung bestimmt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist ohne Zustimmung der GoStrong GmbH nicht gestattet.

GoStrong entwickelt App, Academy, Trainingsprogramme und digitale Funktionen laufend weiter. Inhalte und Funktionen können deshalb angepasst, ergänzt oder ersetzt werden, sofern die wesentlichen vereinbarten Leistungen dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

14. Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen

GoStrong GmbH kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit anpassen.

Wesentliche Änderungen, die bestehende Vertragsverhältnisse betreffen, werden angemessen kommuniziert. Individuell vereinbarte wesentliche Vertragsbestandteile wie Preis, Leistungsumfang und Mindestlaufzeit bleiben davon unberührt, soweit keine gemeinsame Änderung vereinbart wird.

Es gilt Schweizer Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.