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Schutzkonzept COVID 19 ab Montag 12.10.2020



Maskenpflicht im Kanton Bern

Ab Montag, 12. Oktober 2020 gilt im Kanton Bern die Maskenpflicht ab 12 Jahren in der


ganzes Gebäude inklusive:

  • Aufenthaltsbereich

  • Gänge

  • Garderobe

Ausgenommen davon sind:

  • Trainingsfläche und Kursräume

  • Dusche (1 Person)

  • WC (1 Person)

Danke für dein Verständnis und deine Kooperation.

Schutzkonzept COVID 19

SO SCHÜTZEN WIR DICH, UNS UND ANDERE

Das tun wir für Dich:

  • Reinigung der gesamten Box 1x am Tag

  • Wiederholte Reinigung (Geräte, Türgriffe, Geländer, Garderoben, Duschen etc.)

  • Bereitstellen von Desinfektionsmittel und Seife

  • Sicherstellen der Einhaltung der Distanzregeln

  • Sicherstellen der Beschränkung maximal anwesender Personen in den einzelnen Bereichen

Das kannst du tun:

  • Ab Montag, 12. Oktober 2020 gilt im Kanton Bern die Maskenpflicht ab 12 Jahren. Die Maske ist in der ganzen Anlage (inklusive Empfangsbereich, Gänge und Garderobe) zu tragen und darf nur im Trainingsbereich, WC und Dusche abgelegt werden

  • Wenn möglich: Komm in Trainingsbekleidung und dusche wenn möglich zuhause

  • Wenn du Krankheitssymptome hast, darfst du nicht am Training teilnehmen

  • Abstand von mindestens 1,5 Meter einhalten

  • Vor und nach dem Training die Hände waschen

  • Trainingsgeräte nach Gebrauch reinigen

  • Handtuch und Trinkflasche mitbringen

  • Ansammlungen von kleinen Gruppen vermeiden


WICHTIGE HINWEISE UND REGELN

  • Es besteht wie immer eine Anmelde- und/oder Einschreibepflicht

  • Nach Möglichkeit bereits umgezogen zum Training erscheinen

  • Es wird wie immer eine Anwesenheitskontrolle durchgeführt

  • Auf körperlichen Kontakt durch Berührungen der Coaches, beispielsweise zur Übungskorrektur wird verzichtet

Sollten alle Kurse ausgebucht sein, steht dir unser Home WOD Angebot online auf www.youtube.com/crossfitthun zur Verfügung.

Gruppenkurse, Personal Training und Kontrolltraining, Probetraining, Interessententermin:

  • Es besteht eine Anmeldepflicht Anmeldung Probetraining

  • Das Tragen einer Schutzmaske auf der Trainingsfläche ist bei Einhaltung der 1,5 Meter Abstandsregel nicht erforderlich

  • Auf körperlichen Kontakt durch Berührungen der Trainer, beispielsweise zur Übungskorrektur wird verzichtet


Vielen Dank für das Verständnis


Dein CFT Team


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